Rechtsanwalt K. Michael Elkurdi
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Wir vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des allgemeinen Zivilrechts. Dazu gehören Streitigkeiten aus dem Kaufrecht, aber auch Problematiken bei Darlehensverträgen sowie Dienst- oder Werkverträgen.
So gehören beispielsweise Streitigkeiten über die Rückabwicklung (nach Rücktritt oder Widerruf) von Kaufverträgen infolge eines Mangels der Kaufsache zu unserem täglichen Geschäft.
Dabei konzentrieren wir uns ins in erster Linie auf Autokaufverträge, Leasingverträge und Finanzierungen, die als wirtschaftliche Einheit von Kauf- und Darlehensvertrag in der Regel verbundene Verträge im Sinne von § 358 BGB eingestuft werden.
Ein Diesel-PKW, der im Fahrmodus auf der Straße deutlich mehr Stickoxide produziert als im Testmodus auf dem Prüfstand (Stichwort: Schummelsoftware) weist einen Mangel auf, welcher zur Nacherfüllung, Schadensersatz oder gar Rücktritt berechtigt.
Auch die Bezeichnung "unfallfrei" in der Verkaufssanzeige hat einen entsprechenden Einfluss auf die mentale Kaufentscheidung eines potentiellen Käufers und wird in der Regel als zugesicherte Eigenschaft gewertet. Bei Nichtvorliegen dieser Eigenschaft (Unfallwagen) streiten sich Käufer und Verkäufer nicht selten um die Rückgabe des Fahrzeugs.
Gern beraten wir sie ausführlich und führen ihnen vor Augen, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Das Erstgespräch ist für sie völlig unverbindlich und zudem kostenlos.