Rechtsanwalt K. Michael  Elkurdi

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Das sollten Sie beachten:

  • Regelmäßige Verjährungsfrist, drei Jahre!
  • Kurze Widerspruchsfrist Mahnbescheid - zwei Wochen!
  • Nicht titulierte Zinsen verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist!

 

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Forderungsbeitreibung

Außenstände? gerichtliches Mahnverfahren / Vollstreckungsbescheid

Im Referat Inkasso kümmern wir uns um die Beitreibung Ihrer Außenstände.

Zahlungserinnerungen und Mahnungen gehören dabei ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die gerichtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche.

Die Notwendigkeit der Beauftragung eines Inkassobüros besteht daher im Vorfeld unserer Beauftragung nicht. Inkassobüros führen in aller Regel keine Gerichtsverfahren und werden lediglich außergerichtlich tätig. Dies bedeutet, dass sich diese allenfalls auf Mahnungen beschränken können, welche Ihnen im Falle einer anhaltenden Zahlungsverweigerung des Schuldners nicht weiterhelfen.

In derartigen Fällen sind Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbereiches oder aber das gerichtliche Klageverfahren erforderlich, um einen Vollstreckungstitel für Sie erwirken zu können. Aus diesem Vollstreckungstitel (z.B. Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde, vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils, Beschlusses oder gerichtlichen Vergleichs) kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, die in der Regel in der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder aber in einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (z.B. Kontopfändung) liegt.

Gern unterstützen wir Sie in diesem mühseligen, zeitaufwendigen und recht komplexen Procedere.
Wir beraten Sie gern über Ihre Erfolgsaussichten und Prozessrisiken.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, unser Erstgespräch ist regelmäßig kostenlos.