Rechtsanwalt K. Michael Elkurdi
Das sollten Sie beachten:
Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch.
Am besten gleich anrufen: 030 / 28 43 704 - 0
oder eMail schreiben
Referenzen auf:
Lesen Sie über 100 Bewertungen.
In allen Bereichen des Strafrechts sollten der Beschuldigte niemals gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Angaben machen außer zur Person (Personalien).
Der Blick in die polizeiliche Ermittlungsakte ist unerlässlich für eine wirkungsvolle Strafverteidigung. Vor dieser Akteneinsicht ist es tunlichst zu unterlassen, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden eine Stellungnahme abzugeben. Es ist daher immer ratsam, erst einmal zu schweigen.
Lassen Sie sich vor den Strafgerichten immer von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten. Denn nur mithilfe eines Organes der Rechtspflege können verfahrensbeilegende Absprachen mit Gericht und Staatsanwaltschaft getroffen und das Verfahren in die Richtung eines Freispruchs oder einer Einstellung gelenkt werden.
Wir beraten und verteidigen Sie gern!