Rechtsanwalt Dirk Heyn

Dirk Heyn
Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht

Das sollten Sie beachten:

  • Im Schadensfall Beweise sichern
  • Keine voreiligen Zugeständnisse
  • Vor Selbstvornahme eine Nachfrist setzen

 

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Verkehrszivilrecht

Zivilrecht rund um des Deutschen liebstes Kind – das Auto!

Das Verkehrszivilrecht kennt Rechtsanwalt Heyn aus jahrelanger Praxis. Die beiden wichtigsten Teilbereiche sind das Haftungsrecht und das Vertragsrecht.

 

Wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld – Unfallregulierung

Im Haftungsrecht – oder auch Verkehrsunfallrecht – kommt es in der Praxis entscheident auf die sog. Schuldfrage an. Was auf den ersten Blick als einfach zu klärende Frage erscheint, ist in Wirklichkeit oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Diese haben in der Regel die Feststellung des Verschuldens (Fahrlässigkeit oder Vorsatz), einer sog. Gefährdungshaftung (grundsätzliche Haftung eines Fahrzeughalters ohne eigentliches Verschulden), des Mitverschuldens (Handeln des Geschädigten ist für den Schaden mitursächlich) bis hin zum Haftungsausschluss wegen höherer Gewalt (nicht vorhersehbares, außergewöhnliches Ereignis wie etwa Steinschlag auf der Autobahn) zum Gegenstand. In der Praxis sind diese Fragen von entscheidender Bedeutung, wenn es um Schadensersatz bzw. Schadenregulierung in den verschiedensten Ausprägungen geht: Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden u.v.m..

 

Rechte bei Autokauf oder KFZ-Leasing

Beim Vertragsrecht hingegen geht es in der Praxis um Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kauf, einem Leasing oder der Miete eines Fahrzeugs ergeben können. So kann etwa durch einen privaten Käufer die Gewährleistung ausgeschlossen werden, ein gewerblicher Verkäufer (Unternehmer) hingegen ist bei Gebrauchtfahrzeugen rechtlich zur Übernahme von Gewährleistungspflichten für mindestens ein Jahr verpflichtet. Allerdings ist nicht jeder Unternehmer zwangsläufig als gewerblicher Verkäufer einzustufen. Entscheidend ist vielmehr, ob das Rechtsgeschäft in Ausübung einer privaten oder gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie mit einem nach dem Kauf entdeckten Mangel umzugehen ist, welche Rechte der Käufer geltend machen kann. Hier kommen die verschiedensten Ansprüche des Käufers in Betracht: Diese können je nach Einzelfall in einer Nachlieferung, Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder auch eines Rechts auf Vertragsrücktritts bestehen.